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Trinkwasseruntersuchungen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Von Michael Avramopoulos am 13.12.2024 00:16 Uhr

Bezüglich gewerblich genutzter Immobilien, besteht eine Anzeige-und Untersuchungspflicht des Betreibers, bzw. des Bauträgers. Gewerbliche Nutzung ist vor allem die Vermietung von Wohnungen, bzw. der Betrieb eines Objektes in dem sich Eigentumswohnungen befinden. Alle gewerblich genutzten Objekte müssen daher seit dem 01.11.2011 bei zuständigen Gesundheitsamt als „Großanlage“ gemeldet werden. Eine Großanlage ist eine Trinkwasserhausinstallation, die entweder ein Warmwasserspeichervolumen von über 400 Litern aufweist, oder deren Warmwasserleitung zwischen Speicher und am weitesten entfernter Entnahmestelle ein Volumen von über 3 Litern aufweist.

Wir führen für Sie durch:

• Trinkwasseruntersuchungen nach der Trinkwasserverordnung (mikrobiologisch, chemisch)
• Spezielle Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (legionella spec.)
• Kommunikation mit dem zuständigen Gesundheitsamt


Wir arbeiten dabei mit einem akkreditierten Labor zusammen, wo die Proben dann nach der Entnahme untersucht werden (Wasserlabor-Goettingen)


Gerne erstellen wir Ihnen für die Untersuchung ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns einfach an.

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